Atelier des Lebens0
0
00
über Krankenkasse

Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse

 

Bei Unterversorgung durch die gesetzlichen Kassen gibt es die Möglichkeit der Kostenerstattung, wenn Sie nachweisen können, daß Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe Ihres Wohnorts bekommen.

 

Sie können von der Möglichkeit Gebrauch machen, von Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung zu verlangen, damit Ihre Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt wird, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde - Zulassung beim Gesundheitsamt, jedoch keine Kassenzulassung besitzt. Wichtig ist dabei, dass Sie unbedingt vor Beginn der Therapiesitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen. Sie dürfen mit der Therapie erst dann beginnen, wenn die Kasse Ihren Antrag bewilligt hat.


Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient eine Rechnung ihres Therapeuten mit einer Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz HpG). Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen, die den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise entsprechend ihrer Gebührensätze übernimmt.


Es ist wichtig, daß Sie sich Ihre Anrufe bei den verschiedenen Therapeuten (Aussage zum nächsten Termin/Wartezeit zusammen mit Datum, Uhrzeit) notieren und diese Angaben beim Antrag auf Kostenerstattung beifügen.

 

Formbrief für einen Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse

 

 

 

Zurück


Praxis für Psychotherapie (HpG) und Esalen®Massage Gabriele Obst, Aichach bei Augsburg    Email: atelierdeslebens@gmx.de